Saudi Hajj Visum

Die heilige Hajj-Pilgerfahrt ist eine der fünf Säulen des Islam, und von jedem Muslim wird erwartet, dass er mindestens einmal im Leben die heilige Pilgerfahrt nach Mekka unternimmt. Aus diesem Grund empfängt das Königreich Saudi-Arabien, das die heiligsten islamischen Stätten der Welt beherbergt, jedes Jahr Millionen von Besuchern zu diesem heiligen Ritual. 

Alle ausländischen Staatsbürger müssen das saudische Hajj-Visum über vom saudi-arabischen Ministerium für Hajj und Umrah zugelassene Reisebüros beantragen. Bürger des Golfkooperationsrates, die ohne Visum nach Saudi-Arabien reisen können, müssen dennoch eine Hajj-Erlaubnis einholen, um die Hajj ausüben zu dürfen.

Bitte beachten Sie, dass das saudische Hajj-Visum ausschließlich für die Zwecke der Hajj-Pilgerreise erteilt wird. Alle Pilger müssen Saudi-Arabien nach der Hajj verlassen, spätestens jedoch am 10. Tag des Muharram. 

Inhaltsverzeichnis

Berechtigung

Um ein saudi-arabisches Hajj- und Umrah-Visum zu beantragen, müssen ausländische Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein, muslimischen Glaubens sein und eine Reihe von Anforderungen für das saudi-arabische Hajj-Visum erfüllen, die im Folgenden aufgeführt sind. Frauen, die über 45 Jahre alt sind, dürfen die Hajj ohne männlichen Vormund oder Mahram absolvieren, vorausgesetzt, sie sind Teil einer Gruppe und haben die Erlaubnis ihres Ehemanns oder Vaters. Kinder unter 18 Jahren müssen ein saudi-arabisches Hajj-Visum in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten beantragen. 

Gültigkeit

Das saudische Hajj-Visum wird ausschließlich für die Zwecke der Hajj-Pilgerreise erteilt und ist nur während der Hajj-Periode gültig. Alle Pilger sollten Saudi-Arabien nach der Hajj verlassen und nicht länger als bis zum 10. Tag des Muharram bleiben.

Anforderungen

Um ein saudi-arabisches Hajj-Visum zu beantragen, müssen die Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

Anmeldung

Antragsteller sollten ein Antragsformular für ein saudi-arabisches Hajj- und Umrah-Visum ausfüllen und über ein vom saudi-arabischen Ministerium für Hajj und Umrah zugelassenes Reisebüro beantragen.

Reisepass

Der Antragsteller muss im Besitz eines Reisepasses sein, der ab dem Datum der Antragstellung noch 6 Monate gültig ist.

Persönliches Foto

Bewerber müssen 1 Farbfoto neueren Datums einreichen; vor weißem Hintergrund; 5x5 cm; 5 bis 100 KB; neutraler Gesichtsausdruck; 80 % Gesicht; keine Brille; keine Kopfbedeckung, außer aus religiösen Gründen.

Impfausweis

Eine Gesundheitsbescheinigung gegen Meningokokken-Meningitis, die mindestens 10 Tage vor und weniger als 3 Jahre nach der Einreise nach Saudi-Arabien ausgestellt wurde und mindestens 3 Jahre lang gültig ist. Je nach Staatsangehörigkeit, Alter und Gesundheitszustand können weitere Impfungen erforderlich sein, z. B. gegen Gelbfieber, Polio und Influenza.

Verwandtschaftsnachweis (für Frauen und Kinder)

Frauen und Kinder sollten bei Reisen nach Saudi-Arabien von einem Ehemann oder Vater, Mahram, begleitet werden, der seine Beziehung durch eine Heirats- oder Geburtsurkunde nachweisen muss. Frauen und Kinder müssen auf denselben Flügen wie der Mahram reisen.

Unbedenklichkeitserklärung (für Frauen, die mit einer Gruppe reisen)

Frauen, die über 45 Jahre alt sind, können den Hajj ohne einen männlichen Vormund absolvieren, sofern sie Teil einer Gruppe sind und die Erlaubnis ihres Mahram in einem Unbedenklichkeitsschreiben haben.

Ticket

Der Antragsteller muss über ein bestätigtes Flugticket für den Hin- und Rückflug verfügen.

Nach den aktuellen COVID-19-Maßnahmen Saudi-Arabiens müssen Reisende für die Hajj möglicherweise bestimmte Impfbescheinigungen vorlegen. Alle ausländischen Reisenden nach Saudi-Arabien müssen sich registrieren lassen, indem sie ein Formular mit Impfinformationen ausfüllen, mit Ausnahme von Flugpersonal, Diplomaten und Inhabern eines Besuchsvisums der saudischen Regierung. Von allen Besuchern Saudi-Arabiens wird erwartet, dass sie eine Krankenversicherung abschließen, die COVID-Krankenhausaufenthalte und andere gesundheitliche Probleme abdeckt, die auftreten können. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem autorisierten Reisebüro über die Anforderungen für ein saudi-arabisches Hajj-Visum zu informieren, da sich die Regeln und Vorschriften ändern können. 

Beantragung eines Saudi-Hajj-Visums

Ausländische Staatsangehörige, die für die Hajj-Pilgerfahrt nach Saudi-Arabien reisen möchten, müssen ein saudi-arabisches Hajj-Visum beantragen. Saudische Hajj-Visa können nicht bei saudischen Botschaften oder Vertretungen im Ausland beantragt werden, sondern müssen über Reisebüros beantragt werden, die vom saudi-arabischen Ministerium für Hajj & Umrah autorisiert sind.

Bearbeitungszeit

Saudische Hajj-Visa werden in der Regel innerhalb von etwa 5 Tagen bearbeitet. Es ist immer ratsam, mit der Beantragung Ihres Saudi-Hajj-Visums frühzeitig zu beginnen, um mögliche Verzögerungen oder unvorhergesehene Umstände zu vermeiden.

Verlängerung

Saudische Hajj-Visa können nicht verlängert werden, und Reisende sollten Saudi-Arabien verlassen, bevor ihr Visum abläuft. Wir raten Ihnen, die Informationen zu Ihrem saudischen Hajj-Visum sorgfältig zu prüfen, um Überschreitungen und Strafen zu vermeiden.

FAQ

Das saudische Hajj-Visum wird nur für die Zwecke der Hajj-Pilgerfahrt ausgestellt und ist nur während der Hajj-Periode gültig. Alle Pilger sollten Saudi-Arabien nach dem Hajj verlassen und nicht länger als bis zum 10. Tag des Muharram bleiben. 

Nein, Sie können mit einem Touristenvisum nicht an der Hajj teilnehmen. Alle ausländischen Staatsangehörigen müssen ein saudi-arabisches Hajj-Visum beantragen, bevor sie während der Hajj-Saison nach Saudi-Arabien reisen, mit Ausnahme von GCC-Bürgern, die während des Hajj visumfrei nach Saudi-Arabien einreisen können, aber dennoch eine Hajj-Erlaubnis beantragen müssen. 

Alle muslimischen Pilger müssen eine Genehmigung für die Hajj 2024 beantragen. Saudische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Saudi-Arabien können diese beim saudischen Ministerium für Hajj & Umrah beantragen. 

Saudische Hajj-Visa werden von Mitte Schawwal bis zum 25. Dhual-Qu’dah eines jeden Jahres ausgestellt.